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PartG | Ausschluss eines Gesellschafters aus wichtigem Grund
Es ist nicht statthaft, für die Frage der Zumutbarkeit der nach einer ausgesprochenen ordentlichen Kündigung nur noch beschränkten Fortsetzung des Gesellschaftsverhältnisses eine alternative Sachlage zugrunde zu legen und die Frage zu stellen, ob der Ausschluss des Gesellschafters bei einer ungekündigten Gesellschaft gerechtfertigt wäre.
Der Ausschluss eines Gesellschafters bedarf eines wichtigen Grundes (vgl. § 9 Abs. 1 PartGG, § 140 Abs. 1 Satz 1, § 133 HGB). Der wichtige Grund ist im HGB nicht abschließend definiert. Es besteht Einigkeit, dass für die Konkretisierung § 314 Abs. 1 Satz 2 BGB herangezogen werden kann. Danach kommt es darauf an, ob den anderen Gesellschaftern der Ablauf der Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann. Für die Frage der Zumutbarkeit kommt es nicht auf die Zukunft des Unternehmens an, sondern auf di...