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BFH Urteil v. - VII R 43/92 BStBl 1993 II S. 203

Gesetze: StBerG § 46 Abs. 2 Nr. 6

Kein Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen Vermögensverfall, wenn dadurch keine konkrete Gefährdung der Interessen der Auftraggeber eingetreten ist

Leitsatz

Die Bestellung eines Steuerberaters oder Steuerbevollmächtigten, der in Vermögensverfall geraten ist, ist dann nicht zu widerrufen, wenn dadurch eine konkrete Gefährdung der Interessen der Auftraggeber nicht eingetreten ist. Der betroffene Steuerberater/Steuerbevollmächtigte trägt hierfür die Darlegungs-und Feststellungslast.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1993 II Seite 203
BFH/NV 1993 S. 13 Nr. 3
SAAAA-94377

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