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BFH 14.09.2023 VI R 27/21, Kommentierte Nachricht BBK 23/2023 S. 1037

Steuerrecht | Zuordnung des Arbeitnehmers zur Arbeitsstätte

Die im Arbeitsvertrag vorgenommene Zuweisung des Arbeitnehmers zu einem bestimmten Einstellungsort, an dem der Arbeitgeber eine Niederlassung unterhält, ist nicht zwingend eine Zuordnung zur ersten Tätigkeitsstätte i. S. von § 9 Abs. 4 EStG, wenn der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung ganz überwiegend außerhalb der betrieblichen Einrichtung erbringen und den genannten Einstellungsort nur gelegentlich aufsuchen muss.

Für die Nutzung des Dienstwagens für Fahrten zwischen Wohnung und der Niederlassung ist daher kein geldwerter Vorteil i. H. von 0,03 % gem. § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG pro Entfernungskilometer zu versteuern. Außerdem kann der Arbeitnehmer Verpflegungsmehraufwendungen bei einer Abwesenheit von seiner Wohnung von mehr als acht Stunden gem. § 9 Abs. 4a EStG geltend machen.

[i]Im Arbeitsvertrag war ein konkreter „Einstellungsort“ genanntIm Streitfall ging es um einen Bauleiter (Kläger), der bei einem i...