Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Arbeitsrecht | Mindestvergütung für Auszubildende steigt (BRAK)
Die gesetzliche Mindestvergütung für Auszubildende wurde für das Jahr 2024 fortgeschrieben und dabei erhöht. Das betrifft auch angehende Rechtsanwalts- bzw. Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte, für die zusätzlich auch die Vergütungsempfehlungen der Kammern gelten. Hierauf macht die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) aufmerksam.
Hierzu führt die BRAK weiter aus:
Die gesetzliche Mindestvergütung für Auszubildende wurde für die Zeit vom 1.1. bis zum fortgeschrieben. Nach der Ende Oktober veröffentlichten Bekanntmachung zur Fortschreibung der Höhe der Mindestvergütung für Berufsausbildungen nach dem Berufsbildungsgesetz (2024) beträgt die Höhe der monatlichen Mindestvergütung nach § 17 Abs. 2 Satz 1 BBiG für im Jahr 2024 begonnene Ausbildungsverhältnisse 649 Euro im ersten Lehrjahr, 766 Euro...