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Kauf und Verkauf von Steuerberaterpraxen
Bei einer Steuerberaterpraxis handelt es sich um einen besonderen Transaktionsgegenstand. Zur stark berufsrechtlich geprägten Übertragung einer Steuerberaterpraxis hat die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) Hinweise erarbeitet, zu denen das Präsidium erst kürzlich, am 4./, Aktualisierungen beschlossen hat (s. BStBK, Berufsrechtliches Handbuch, Stand: September 2023, 5.2.3.3). Soll eine Transaktion erfolgen, erspart eine gute Planung und Steuerung mit einer passgenauen vertraglichen Vereinbarung Reibungsverluste und Rechtsstreitigkeiten.
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Berufsrechtlicher Hintergrund
[i]Angemessene ÜbertragungsbedingungenDie Zulässigkeit der Übertragung einer Steuerberaterpraxis gegen Entgelt folgt aus der Vertragsfreiheit. In § 28 Abs. 1 Satz 1 der Berufsordnung der Bundessteuerberaterkammer i. d. F. v. (BOStB) wird die Zulässigkeit deklaratorisch klargestellt. Die entgeltliche Übertragung muss allerdings dem freiberuflichen Charakter des Steuerberaterberufs Rechnung tragen. So müssen die Bedingungen für die Übertragung angemessen sein. Der Erwerber darf sich nicht auf Übernahmebedingungen einlassen, die seine Unabhängigkeit und Eigenverantwortlichkeit gefährden.
[i]Wahrung der VerschwiegenheitspflichtDarüber hinaus ist bei der Praxisübe...