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NWB Sanieren 11/2023 S. 354

Insolvenzrecht | Haftung eines Steuerberaters wegen Insolvenzverschleppung (OLG)

Im Zeitpunkt der Erstellung der Jahresabschlüsse 2013 bis 2015 (letztmalig 2016) musste die Antragsgegnerin nicht davon ausgehen, beginnend ab 2013 mit der Erstellung eines jeden Jahresabschlusses die Insolvenzschuldnerin auf einen möglichen Insolvenzgrund und die daran anknüpfende Prüfungspflicht ihres Geschäftsführers hinzuweisen, wenn entsprechende Anhaltspunkte offenkundig sind und sie annehmen muss, dass die mögliche Insolvenzreife der Mandantin nicht bewusst ist. Der IX. Senat des BGH hatte im Jahr 2013 die Frage einer obligatorischen Insolvenzwarnung und -beratung durch Steuerberater für den Regelfall verneint. Vier Jahre später mit hat der BGH sodann seine bisherige Rechtsprechung zu den Pflichten des Steuerberaters bei der Erstellung vo...