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NWB Sanieren Nr. 11 vom Seite 349

Haftungsrisiken für Geschäftsführer

Sorgfaltspflichten als Anknüpfungspunkt für die Sanktionsandrohung des LkSG

Dr. Susana Campos Nave

ESG (Environment, Social, Governance) ist zu einem Unternehmenstreiber geworden und unerlässlich für eine nachhaltige Unternehmensführung. Die sehr abstrakte Überschrift „ESG“ besteht in der konkreten Anwendung in der Planung und Durchführung einer Vielzahl von mehr oder minder gewichtigen Einzelmaßnahmen, welche grds. als strategische Leitungsentscheidung im Aufgabenbereich der Geschäftsführung bzw. des Vorstands liegen. ESG ist damit Geschäftsführungsaufgabe, wobei jedoch die Gesellschaftsstatuten wie Satzung, Geschäftsordnung und Gesellschaftsvertrag zwingend zu beachten sind.

Kernaussagen
  • Am ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Deutschland für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern in Kraft getreten. Das LkSG fordert Unternehmen im Rahmen der Risikofrüherkennung auf, alle bestehenden Zuliefererprozesse auf menschenrechtskritische Situationen zu prüfen und umfassend zu dokumentieren und nachzuhalten.

  • Die Intensität der Bemühungen des jeweiligen Unternehmens darf je nach Art und Umfang der Geschäftstätigkeit, dem Einflussvermögen des Unternehmens, der Schwere der Verletzung und der Eintrittswahrscheinlichkeit sowie dem Verursacherbeitrag variieren.

  • Das LkSG sieht dabei Vorgaben zum Schutz konkret be...