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Behandlung von Joint Ventures nach dem Mindeststeuergesetz
Die globale Mindestbesteuerung (Pillar Two) nimmt immer mehr Form an. In Deutschland soll das Gesetz zur Mindestbesteuerung bereits für Wirtschaftsjahre ab 2024 Anwendung finden. Unternehmensgruppen, welche unter die Anwendung des Mindeststeuergesetzes fallen, müssen eine Vielzahl von zusätzlichen Compliance-Maßnahmen einführen, um im Ergebnis einen Mindeststeuerbericht und die zugehörige Steueranmeldung abgeben zu können. Hierfür ist es u. a. notwendig, Joint Ventures innerhalb der Unternehmensgruppe zu identifizieren und deren komplexe steuerliche Behandlung entsprechend den Regelungen sicher zu stellen.
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I. Tatbestandsmerkmale eines Joint Ventures
Ein Joint Venture nach Pillar Two wird als eine Einheit definiert, an der die oberste Muttergesellschaft (unmittelbar oder mittelbar) eine Eigenkapitalbeteiligung von mindestens 50 % hält und die nach der Equity-Methode in den Konzernabschluss der obersten Muttergesellschaft einbezogen wird. Solche Joint Ventures werden als „fiktive“ Geschäftseinheiten in eine Unternehmensgruppe für Pillar Two-Zwecke einbezogen, um möglichen missbräuchlichen Gestaltungen entgegenzuwirken. Überschr...