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Einkommensteuer | Fremdwährungsverlust bei Endtauschzahlung im Rahmen eines Zins-Währungs-Swaps bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
Muss der Stpfl. bei Beendigung eines Zins-Währungs-Swaps eine Endtauschzahlung in fremder Währung erbringen und muss er dafür wegen nachteiliger Änderung des Umtauschkurses einen höheren Betrag in Euro aufwenden, als er von der Gegenseite bekommt, kann er den Differenzbetrag nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehen (Bezug: § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1, § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG; § 23 Abs. 4 Satz 1 Nr. 4 EStG 2008).
Der bei Auslaufen eines – im Zusammenhang mit Krediten bezüglich einer vermieteten Immobilie – abgeschlossenen Zins-Währungs-Swaps aufgrund der Währungsschwankungen zu entrichtende Mehrbetrag (Endtauschzahlung) fällt aus Sicht des BFH – trotz engen wirtschaftlichen Zusammenhangs des Swap-Geschäfts mit Vermietungseinkünften – wie die Tilgung der Immobilienkredite in den Bereich der...