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IWB Nr. 22 vom

Rat der EU erweitert die EU-Liste nicht kooperativer Steuerhoheitsgebiete

Jan-Hendrik Hillers und Stefanie Kahnke

Die EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke (sog. schwarze Liste oder EU-Blacklist) ist ein wichtiges Instrument der EU, um weltweit verantwortungsvolles Handeln im Steuerbereich zu fördern sowie einen fairen Steuerwettbewerb zu ermöglichen. Gelistet werden Steuerhoheitsgebiete, die entweder in keinem Dialog mit der EU über verantwortungsvolles Handeln im steuerrechtlichen Sinne stehen oder die ihre Zusagen gegenüber der EU über die Umsetzung von Reformen zur Erfüllung objektiver Kriterien für verantwortungsvolles Handeln im steuerrechtlichen Sinne (insbesondere Steuertransparenz, Steuergerechtigkeit und die Umsetzung internationaler Standards zur Vermeidung von Gewinnverkürzungen und -verlagerungen) nicht einhalten. Wird ein Steuerhoheitsgebiet auf der schwarzen Liste aufgeführt, sind die einzelnen EU-Mitgliedstaaten dazu angehalten, geeignete Abwehrmaßnahmen im Verhältnis zu dem nicht kooperativen Steuerhoheitsgebiet zu treffen. In Deutschland sind entsprechende Abwehrmaßnahmen im Steueroasen-Abwehrgesetz (StAbwG) normiert.

I. Aktualisierung der EU-Liste nicht kooperativer Steuerhoheitsgebiete

Die schwarze...