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Lohn | Sofortmeldungen im Minijob (Minijob-Zentrale)
Die Minijobberin im Café, der Taxifahrer auf Minijob-Basis oder die Aushilfe auf der Kirmes - alle drei Jobs haben eine Gemeinsamkeit: Sie werden in Branchen ausgeübt, in denen Arbeitgeber im Meldeverfahren eine Besonderheit beachten müssen - die Sofortmeldung. Hierauf macht die Minijob-Zentrale aktuell aufmerksam.
Hintergrund: Stellen Unternehmen neue Minijobber ein, müssen sie die Beschäftigung bei der Minijob-Zentrale anmelden. Für die Anmeldung haben Arbeitgeber grundsätzlich Zeit bis zur ersten Entgeltabrechnung, längstens jedoch 6 Wochen ab dem ersten Arbeitstag. Werden Minijobber nicht angemeldet, handelt es sich um Schwarzarbeit.
In einigen Branchen sind Arbeitgeber zur Abgabe einer zusätzlichen Meldung – der Sofortmeldung – verpflichtet. Der Gesetzgeber sieht i...