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Senkung des Umlagesatzes für Insolvenzgeld
[i]BMAS, Referentenentwurf v. 4.9.2023Mit der Insolvenzgeldumlagesatzverordnung 2024 wird der Umlagesatz für das Insolvenzgeld für das Kalenderjahr 2024 abweichend vom gesetzlichen Umlagesatz (0,15 %) herabgesetzt. Das BMAS ist dazu ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrats im Einvernehmen mit dem BMF und dem BMWK zum Ausgleich von Überschüssen oder Fehlbeständen unter Berücksichtigung der Beschäftigungs- und Wirtschaftslage einen abweichenden Umlagesatz jeweils für ein Kalenderjahr zu bestimmen. Nach dem bisher vorliegenden Referentenentwurf v. 4.9.2023 wird der Umlagesatz für das Kalenderjahr 2024 durch Rechtsverordnung auf 0,06 % festgesetzt.