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Steuern mobil Nr. 12 vom

Track 19-20 | Umsatzsteuer: Kein Aufteilungsgebot bei der Vermietung eines Grundstücks mit Betriebsvorrichtungen

Bei der Vermietung oder Verpachtung eines Grundstücks mit Betriebsvorrichtungen gibt es kein Aufteilungsgebot. Das hat aktuell der Bundesfinanzhof entschieden und die entsprechenden Vorgaben des Europäischen Gerichtshof umgesetzt. Die Steuerbefreiung ist demnach nicht zu versagen, wenn die Vermietung von auf Dauer eingebauten Vorrichtungen und Maschinen eine Nebenleistung zu der Hauptleistung der Vermietung eines Gebäudes ist und es sich um eine wirtschaftlich einheitliche Leistung handelt.

Bei der Vermietung oder Verpachtung eines Grundstücks mit Betriebsvorrichtungen gibt es kein Aufteilungsgebot. – So lässt sich eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs zur Umsatzsteuer in einem Satz zusammenfassen.

Nach § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG ist die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken grds. umsatzsteuerfrei. In Satz 2 der Vorschrift findet sich jedoch eine Regelung zu Betriebsvorrichtungen. Dort heißt es: Nicht befreit sind die Vermietung und die Verpachtung von Maschinen und sonstigen Vorrichtungen aller Art, die zu einer Betriebsanlage gehören. Das gilt auch dann, wenn sie wesentliche Bestandteile eines Grundstücks sind.

Der Bundesfinanzhof hatte dem Europäischen Gerichtshof im...