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Testamentsvollstreckung | Entlassung eines Testamentsvollstreckers aus wichtigem Grund
Ein zur Entlassung des Testamentsvollstreckers führender Grund kann vorliegen, wenn der Testamentsvollstrecker nach seinen persönlichen Eigenschaften und Fähigkeiten nicht in der Lage ist, das Amt einwandfrei auszuüben. Geht es um die Unfähigkeit zu einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung, spielt das Verschulden des Testamentsvollstreckers keine Rolle.
Unfähigkeit zur ordnungsmäßigen Geschäftsführung ist in einem weiten Sinn zu verstehen. Dies können auch Bedenken bezüglich der Redlichkeit des Vollstreckers sein. Insoweit kann ein objektiv begründetes Misstrauen gegen die Amtsführung ein als die Entlassung rechtfertigender Grund ausreichen. Vorliegend war die zunächst eingesetzte Testamentsvollstreckerin auf Veranlassung eines Vermächtnisnehmers wegen grober Pflichtverletzung aus ...