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BBK Nr. 22 vom

Sicherstellung des Geschäftsbetriebs bei selbständigen Buchhaltern

Vorsorge durch Vertragsgestaltung und Vollmachtserteilung

Prof. Dr. Claudia Schubert

Selbständige (Bilanz-)Buchhalter sind häufig allein tätig und haben nicht selten termingebundene Aufträge oder zumindest Aufträge, deren Gegenstand an gesetzliche Fristen gebunden ist. Um die Erfüllung der vertraglichen Pflichten und letztlich den Geschäftsbetrieb sicherzustellen, ist daher für die Wechselfälle des Lebens zu planen, z. B. Krankheit, Pflegebedarf, Erziehungszeiten oder der Todesfall. Eine Vorsorge kann insbesondere durch Vertragsgestaltung und Vollmachtserteilung erfolgen. Um den Gestaltungsbedarf zu ermitteln, bedarf es zunächst einer Analyse des geltenden dispositiven Rechts, das für die Verträge gilt, wenn keine andere Abrede getroffen wurde. Anhand dessen lässt sich dann mit dem Vertragspartner und ggf. mit verbandlicher oder anwaltlicher Unterstützung ein Vertrag gestalten, der den individuellen Interessen der Parteien Rechnung trägt. Im Folgenden stehen daher die Einordnung der typischen Verträge von Bilanzbuchhaltern, ihrer Hauptleistungspflichten und das Leistungsstörungsrecht im Mittelpunkt.

I. Vertragliche Pflichten des (Bilanz-)Buchhalters

1. Personenbezug der Leistungspflicht

Im Gegensatz zum Dienstvertrag (§§...