Die schriftliche IHK-Abschlussprüfung – Alles, was Du wissen musst!
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Ende November ist es wieder so weit: Die schriftliche Abschlussprüfung steht vor der Tür. Du stehst am Ende Deiner Berufsausbildung, Umschulung oder nimmst als externer Prüfling an der IHK-Prüfung teil? Dann wird es jetzt langsam ernst. Die Prüfungsvorbereitung läuft auf Hochtouren, die Spannung steigt und vielleicht nimmt auch bei Dir die Nervosität bereits zu. Damit Du am Tag der Prüfung genau weißt, was Dich erwartet und wie Du die Prüfung erfolgreich meisterst, findest Du im folgenden Artikel hilfreiche Informationen für Deine IHK-Prüfung.
Warum gibt es eine IHK-Abschlussprüfung?
Mit der Ausbildung zur Industriekauffrau bzw. zum Industriekaufmann hast Du Dich für einen der beliebtesten Ausbildungsberufe in Deutschland entschieden (vgl. BIBB-Ranglisten der Ausbildungsberufe 2021/2022). Dank umfassender Fachkenntnisse in unterschiedlichen Geschäftsprozessen bist Du bestens für zukünftige berufliche Herausforderungen gerüstet. Jedoch musst Du vorher noch die Abschlussprüfung vor der IHK erfolgreich bestehen! Am Ende der Ausbildung steht ein Abschluss mit „Brief und Siegel“, der deutschlandweit anerkannt und auch international hoch angesehen ist. Um die in der Ausbildung erworbenen Kompetenzen objektiv und einheitlich ermitteln und vergleichen zu können, orientiert sich die IHK an bundesweit einheitlichen Prüfungsaufgaben.
Die Berufsausbildung in Deutschland ist durch Gesetze und Ausbildungsordnungen geregelt. Grundlage für die Berufsausbildung ist das Berufsbildungsgesetz (BBiG), das seit ca. 40 Jahren für den vergleichsweise reibungslosen Übergang von Ausbildung in Beschäftigung sorgt.
Bundeseinheitliche Ausbildungsordnungen legen u. a. fest, welche Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen während der Ausbildung vermittelt werden sollen. Diese in der Ausbildungsordnung (AO) festgelegten Qualifikationen können dann auch in der Abschlussprüfung abgefragt werden. Für Industriekaufleute gilt die „Verordnung über die Berufsausbildung zum Industriekaufmann/zur Industriekauffrau vom “ zusammen mit der „Verordnung zur Änderung von Verordnungen über die Berufsausbildung für Industriekaufleute vom “. Weiterhin bestimmt die AO die Gewichtung der einzelnen Prüfungsbereiche und die Bestehensregelung. Auf der Grundlage der Ausbildungsordnung wird ein bundesweit abgestimmter Rahmenlehrplan entwickelt, der die zu vermittelnden Kompetenzen näher beschreibt und eine Unterteilung in Lernfelder ermöglicht. Auch der Rahmenlehrplan gibt einen guten Überblick, welche Inhalte für die Abschlussprüfung wichtig sind. Die AO und weitere interessante Informationen zur AP findest Du in meinkiehl.
Wie ist die schriftliche IHK-Abschlussprüfung aufgebaut?
Die IHK-Abschlussprüfung (AP) der Industriekaufleute besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Ende November findet die schriftliche Abschlussprüfung statt, die mündliche Prüfung wird voraussichtlich im Januar erfolgen. Die mündliche Prüfung wird auch als „Einsatzgebiet“ bezeichnet. Für diesen Teil der AP wird ein max. fünfseitiger Report über die ausgeS. 11wählte Fachaufgabe erstellt, der am Tag der mündlichen Prüfung dem Prüfungsausschuss als Präsentation vorgetragen wird. In einem anschließenden Fachgespräch musst Du Dich den Fragen der Prüfer stellen. Aber hierzu mehr in der Dezember-Ausgabe.
Die schriftliche Abschlussprüfung besteht aus den drei Prüfungsbereichen
Geschäftsprozesse
Kaufmännische Steuerung und Kontrolle und
Wirtschafts- und Sozialkunde
und beinhaltet sowohl gebundene als auch ungebundene Aufgaben. Die Punktsumme je Prüfungsbereich beträgt stets 100 Punkte.
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Prüfungsbereich
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Prüfungsverfahren
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Prüfungszeit
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Prüfungstag
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Geschäftsprozesse | ungebunden | 180 Minuten | 1. Prüfungstag |
Kaufmännische Steuerung und Kontrolle | gebunden und ungebunden (maschinell auswertbar) | 90 Minuten | 2. Prüfungstag |
Wirtschafts- und Sozialkunde | gebunden und ungebunden (maschinell auswertbar) | 60 Minuten | 2. Prüfungstag |
Im Prüfungsbereich Geschäftsprozesse werden vor allem die Lernfelder Beschaffung und Bevorratung, Leistungserstellung, Marketing und Absatz sowie Personalwirtschaftliche Aufgaben abgefragt. Hier sollst Du komplexe Situationsaufgaben oder Fallbeispiele bearbeiten und zeigen, dass Du Geschäftsprozesse analysieren und ergebnis- und kundenorientierte Lösungen entwickeln kannst (vgl. AO). Zur Bearbeitung dieser doch oft recht umfangreichen Aufgabenstellungen hast Du 180 Minuten Zeit. Dieser Prüfungsbereich besteht komplett aus etwa 6 ungebundenen Aufgaben, d. h. Du musst offene Fragen beantworten, Sachverhalte erklären, Stellung nehmen, Vor -und Nachteile aufzeigen usw. Zu den unterschiedlichen Fragemöglichkeiten in diesem Teil der AP gibt es später noch weitere Informationen. Zu beachten ist, dass das Ergebnis dieses Prüfungsbereichs mit 40 % in das Gesamtergebnis und somit in Deine Abschlussnote eingeht.
Im Prüfungsbereich Kaufmännische Steuerung und Kontrolle müssen max. 4 Aufgaben aus den Themenfeldern Buchführung und Kosten- und Leistungsrechnung bearbeitet werden. Hier sollst Du Kosten erfassen, die betrieblichen Geld- und Wertströme analysieren und betriebswirtschaftliche Schlussfolgerungen ableiten (vgl. AO). So musst Du beispielweise Belege kontieren, Konten abschließen, Deckungsbeiträge ermitteln, einen Betriebsabrechnungsbogen ausfüllen oder finanzwirtschaftliche Kennzahlen berechnen. Die Antworten für diesen Prüfungsbereich müssen in einen gesonderten Lösungsbogen eingetragen werden. Für diesen Teil der AP hast Du 90 Minuten Zeit. Dein erreichtes Ergebnis wird mit 20 % für die Ermittlung der Gesamtnote gewichtet.
Schließlich erwarten Dich noch im Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde praxisbezogene Aufgaben über allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt (vgl. AO). So werden z. B. die Themenbereiche Rechtliche Rahmenbedingungen des Wirtschaftens, Berufsausbildung und Arbeitsverhältnis, betriebliche Mitbestimmung, Rechtsformen von Unternehmen, Konjunkturpolitik usw. abgeprüft. Für die Bearbeitung der überwiegenden (aber nicht unbedingt ausschließlichen!) Multiple-Choice-Aufgaben hast Du 60 Minuten Zeit. Auch hier trägst Du Deine Antworten wieder in einen Lösungsbogen ein. Dieser Teil der schriftlichen Prüfung macht 10 % Deiner Abschlussnote aus. Doch unterschätze dieses Fach nicht! Denn 10 % können das Zünglein an der Waage sein und den Ausschlag zwischen zwei Gesamtnoten geben!
Somit macht die schriftliche IHK-Abschlussprüfung 70 % Deiner Gesamtnote aus. Auf die mündliche Prüfung, das sog. „Einsatzgebiet“ entfallen die restlichen 30 %.
Was solltest Du zur schriftlichen Prüfung mitbringen?
Bevor es so richtig ernst wird, solltest Du schon im Vorfeld Deinen Prüfungstag planen und überprüfen, ob Du alle notwendigen Unterlagen und Arbeitsmittel parat hast:
Hast Du die Einladung zur Prüfung erhalten? Die IHK schickt diese in der Regel spätestens zwei Wochen vor der Prüfung direkt an Deinen Ausbildungsbetrieb. Bist Du externer Prüfling oder wiederholst Du die Prüfung? Dann wird die Einladung direkt an Deine Privatadresse geschickt. Die Einladung informiert Dich über den Prüfungstag, den Prüfungsort und die genaueS. 12 Uhrzeit der Prüfung. Ebenfalls erfährst Du, ob eventuelle Hilfsmittel erlaubt sind, die mitgebracht werden können. Am besten nimmst Du die Einladung auch mit zur Prüfung.
Weißt Du, an welchem Berufsbildungszentrum oder an welchem Ort die Prüfung stattfindet? Kennst Du den Weg dorthin? Plane am Prüfungstag für die Anreise auf jeden Fall genug Zeit ein! Ein Stau oder eine Umleitung sind immer möglich, auch kann es bei Bus und Bahn durchaus einmal zu Verspätungen kommen. Es gibt schließlich nichts Ärgerlicheres, als am Tag der Prüfung abgehetzt am Prüfungsort anzukommen und dann noch entnervt den Prüfungsraum zu suchen.
Erscheine pünktlich zur Prüfung! In der Regel solltest Du mindestens 15 Minuten vor der Prüfung am Prüfungsort im Prüfungsraum sein. In dieser Zeit werden wichtige Ansagen an alle Prüfungsteilnehmer gemacht, die den Ablauf und die Prüfungsunterlagen betreffen. Auch werden Deine Personalien vor der Prüfung kontrolliert. Ein Zuspätkommen, wenn die Prüfung bereits begonnen hat, solltest Du unbedingt vermeiden!
Bringe Deinen Personalausweis oder Reisepass zusammen mit der Einladung zur Prüfung mit, da in der Regel die Personalien vor Prüfungsbeginn kontrolliert werden.
Die Prüfungsbögen dürfen nur mit Kugelschreiber ausgefüllt werden, Eintragungen mit Füller, Bleistift oder radierbaren Gel-Tintenstiften sind nicht erlaubt! Nimm am besten mehrere Ersatz-Kugelschreiber mit. Nimm auch einen Textmarker mit, um wichtige Passagen oder Schlüsselwörter in der Prüfung zu markieren.
Des Weiteren benötigst Du einen Taschenrechner (nicht programmiert, netzunabhängig und ohne Kommunikationsmöglichkeit mit Dritten). Der Taschenrechner auf dem Smartphone ist natürlich nicht erlaubt. Benutze einen Taschenrechner, mit dem Du Dich gut auskennst.
Wenn Du ein Wörterbuch zur Prüfung mitbringen möchtest, solltest Du das unbedingt vor der Prüfung mit der örtlichen IHK abstimmen! Oft muss auch ein entsprechender Antrag gestellt werden, der eine Begründung (z. B. nicht Deutsch als Muttersprache) enthält. Wenn Du ein Wörterbuch benutzen darfst, solltest Du darauf achten, dass es keine handschriftlichen Notizen und Einträge enthält!
Welche Besonderheiten sind vor der Prüfung zu beachten?
Fühlst Du Dich am Prüfungstag krank und kannst nicht an der Prüfung teilnehmen, solltest Du Dich zunächst telefonisch mit der zuständigen IHK in Verbindung setzen und Dich über die notwendigen Schritte informieren. In der Regel musst Du Deinen Rücktritt von der Prüfung schriftlich erklären und ein ärztliches Attest einreichen, damit die Prüfungsleistung nicht als „ungenügend“ gewertet wird und die Prüfung somit nicht bestanden ist. Darin muss Dir der Arzt die „Prüfungsunfähigkeit“ bescheinigen. Eine herkömmliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung reicht unter Umständen nicht aus. Dies solltest Du aber unbedingt mit der zuständigen IHK klären. Trittst Du jedoch die Prüfung an und meldest Dich nach Prüfungsbeginn, d. h. nach Ausgabe der Aufgaben bei der Prüfungsaufsicht krank, kannst Du Krankheit nachträglich nicht mehr als wichtigen Rücktrittsgrund geltend machen.
Antrag auf Nachteilsausgleich: Viele Menschen mit Behinderungen haben in Prüfungen besondere Probleme. Damit der „Grundsatz der Chancengleichheit“ für alle Prüfungsteilnehmer gilt, können Menschen mit Handicap bei der zuständigen IHK einen Antrag auf Nachteilsausgleich stellen. So wird sichergestellt, dass alle Prüflinge gleich gute Prüfungsbedingungen haben. Die Prüfungsbedingungen für Menschen mit Behinderung dürfen nicht schlechter und nicht besser sein als die der anderen Prüfungsteilnehmer. Jeder Antrag auf Nachteilsausgleich wird individuell von der zuständigen IHK geprüft. Möchtest Du einen Nachteilsausgleich bei der IHK beantragen, musst Du dies unbedingt rechtzeitig tun, am besten noch vor der Anmeldung zur Prüfung, da die IHK entsprechend Zeit zur Prüfung der eingereichten Unterlagen, zur Entscheidung über den Antrag usw. benötigt.
Tipps zum Bearbeiten der Prüfungsaufgaben
Nachdem Du Deinen Platz im Prüfungsraum zugewiesen bekommen hast, erfolgt üblicherweise nach einer kurzen Begrüßung eine kleine Ansprache an die Prüfungsteilnehmer, in der auf wichtige organisatorische Dinge hingewiesen wird. So wird Dir der Ablauf der Prüfung noch einmal kurz erläutert und erklärt, wie die Prüfungsbögen auszufüllen sind. Jetzt ist es soweit – die Prüfungsbögen werden ausgeteilt, die Zeit läuft und die Prüfung beginnt! Damit Du auch in dieser heißen Phase möglichst entspannt bleiben und Dir keine wichtigen Punkte verloren gehen, solltest Du die folgendenS. 13 Hinweise (vgl. https://www.ihk-aka.de/pruefungen/zp/hinweise) unbedingt beachten:
Für jeden Prüfungsbereich erhältst Du einen eigenen Aufgabensatz, der neben der Aufgabenstellung noch weitere Unterlagen wie Anlagen, Belege, Lösungsbögen oder Konzeptpapier enthält. Bevor Du mit der Prüfungsbearbeitung beginnst, überprüfe, ob der Aufgabensatz vollständig ist. Enthält der Aufgabensatz die auf der ersten Seite (= Deckblatt) angegebenen Unterlagen? Stimmt die angegebene Aufgabenanzahl? Sind Deine Prüfungsunterlagen nicht vollständig, musst Du dies unbedingt sofort der Prüfungsaufsicht melden.
Als nächstes liest Du Dir die Bearbeitungshinweise, die auf dem Deckblatt des Aufgabensatzes stehen, aufmerksam durch. Verstehst Du etwas nicht oder Du bist Dir unsicher, frage bei der Prüfungsaufsicht nach.
Anschließend füllst Du die Kopfleiste des Aufgabensatzes bzw. in den Prüfungsbereichen Kaufmännische Steuerung und Kontrolle und Wirtschafts- und Sozialkunde zusätzlich noch die Kopfzeile des Lösungsbogens sorgfältig aus. Schreibe Deinen Familien- und Vornamen in Blockbuchstaben sowie Deine Prüflingsnummer, die auf Deiner Einladung zur Prüfung oder auf Deiner Prüfungsmappe steht, in die Kopfleiste. Beachte in diesem Zusammenhang auch eventuelle Anweisungen der Aufsichten. Bei fehlender oder falscher Prüflingsnummer kann es passieren, dass Deine Prüfung nicht gewertet wird, und das wäre wirklich sehr ärgerlich.
Es kann hilfreich sein, sich vor dem Bearbeiten der einzelnen Aufgaben zunächst einmal einen groben Überblick über die Gesamtmenge der Aufgaben und die abgefragten Themen zu verschaffen. Nun kannst Du kurzfristig entscheiden, mit welchen Aufgaben Du anfangen willst. Aufgaben, die Dir vermutlich eher leichtfallen, kannst Du zuerst bearbeiten, um „Punkte zu sammeln“ und mit einem Erfolgsgefühl weiterzumachen.
Lese Dir jeden Aufgabentext vor Bearbeitung der Aufgabe sorgfältig und genau durch. Schaue Dir zunächst die Unternehmensbeschreibung, die Situationsaufgaben und die erforderlichen Anlagen aufmerksam an, anschließend die jeweilige Aufgabenstellung. Bedenke, dass die richtige oder falsche Lösung manchmal nur von einem Wort abhängen kann. Beachte besonders hervorgehobene Wörter in der Aufgabenstellung, z. B. „nicht“, „ein“ oder „kein“.
Behalte die Zeit im Auge. Auch wenn die Prüfungsaufsicht die verbleibende Zeit in regelmäßigen Abständen ansagt, kannst Du Dir eine Uhr auf den Prüfungstisch legen und so selbst die verbleibende Zeit im Blick behalten. Auch solltest Du nicht überproportional viel Zeit in Aufgaben mit einer geringen Punktzahl investieren. Versuche, ausreichend Zeit für Aufgaben mit entsprechend höheren Punktzahlen zu berücksichtigen. Die neben den Aufgaben angezeigten Informationen zur Bearbeitungszeit sind lediglich als Richtwerte zu verstehen und gelten nicht unbedingt für alle. Die angegebene Bearbeitungszeit soll Dir dabei helfen, die für den gesamten Prüfungsbereich geltende Prüfungszeit richtig einzuteilen, damit Dir nicht die Zeit ausgeht und Du festellst, dass einzelne Aufgaben noch nicht beantwortet wurden.
Nutze bei Bedarf einen Textmarker, um den Text optisch und sachlich zu strukturieren und wichtige Informationen hervorzuheben.
Beziehe Dich in Deiner Antwort konkret auf die Frage. Beim Formulieren Deiner Antwort solltest Du darauf achten, dass diese unbedingt zur Frage passt. Solltest Du etwas begründen, muss Deine Antwort auch Gründe für oder gegen etwas enthalten. Wenn Du zu sehr von dem geforderten Thema abweichst, kann es sein, dass Du Dich in Nebensächlichkeiten verlierst, die nichts mit der eigentlichen Frage zu tun haben. Deine Lösung sollte wie ein „roter Faden“ zur Frage zurückführen. Auf der anderen Seite solltest Du aber auch nicht gar nichts schreiben! Kannst Du mit der Frage partout nichts anfangen, schreibe trotzdem etwas hin. Auch wenn Du Dir nicht sicher bist, ob Deine Antwort korrekt ist, weißt Du bestimmt irgendetwas zu dem Thema, so dass der Prüfer immer noch entscheiden kann, ob er Deine Antwort wertet und ggf. Teilpunkte vergibt.
Gebe Deinen Rechenweg ausführlich und nachvollziehbar an. Viele Prüfungsaufgaben bestehen aus mehreren Teilaufgaben, die einzeln bewertet werden. Hast Du Dich zwischendurch verrechnet, kannst Du immer noch Teilpunkte erhalten, wenn ersichtlich ist, worin der Fehler besteht. Schreibst Du bei den ungebundenen Aufgaben jedoch nur das Ergebnis hin und dieses ist falsch, gehen Dir alle Punkte verloren.
Nicht an einzelnen Aufgaben „festbeißen“: Wenn Du merkst, dass Du bei einer Aufgabe nicht weiterkommst, beende die Arbeit daran und wechsel zu einer anderen Aufgabe. Lasse jedoch Platz für ungelöste Aufgaben, damit Du später dort weiterarbeiten kannst und der Prüfer bei der Benotung nicht nach Deinen Lösungen suchen muss. Dies vermeidet Missverständnisse.S. 14
Schreibe sauber und lesbar. Eine unleserliche oder zu kleine Schrift und unordentliche Darstellungen können im schlimmsten Fall dazu führen, dass Deine Antwort nicht gewertet wird und Du Punkte verlierst. Gerade auch auf den Lösungsbögen für die Prüfungsbereiche Kaufmännische Steuerung und Kontrolle und Wirtschafts- und Sozialkunde ist eine saubere und deutliche Schrift sehr wichtig, da die Aufgaben maschinell ausgewertet werden.
Bei Korrekturen auf den Lösungsbögen solltest Du Dich in jedem Fall an die IHK-Vorgaben halten. Gerade bei den maschinell auswertbaren Aufgaben ist es wichtig, dass Du „falsche“ Lösungsziffern deutlich mit einem „x“ durchstreichst und die neue Lösungsziffern ausschließlich unter das Lösungskästchen schreibst (vgl. https://www.ihk-aka.de/pruefungen/zp/hinweise).
Gib deutlich an, auf welche Aufgabe/Frage sich Deine Antwort bezieht, insbesondere wenn Du eine neue Seite oder ein neues Blatt beginnst. Die Lösung muss der Aufgabe zugeordnet werden können.
Wenn Dir während der Prüfung auffällt, dass Deiner Ansicht nach Angaben, Zahlen oder Informationen fehlen, die für die Bearbeitung der Aufgaben zwingend erforderlich sind, bitte die Prüfungsaufsicht in aller Ruhe, zu Dir an den Platz zu kommen. Diese wird die Situation klären, ggf. direkt mit der IHK. Prüfungsaufsichten sind oft keine Fachlehrer und dürfen keine Auskunft geben. In den meisten Fällen kann Deine Frage kurzfristig geklärt werden. Wenn das Problem alle Prüfungsteilnehmer betrifft, wird die Prüfungsaufsicht alle Prüflinge informieren und die Prüfung so lange unterbrechen. Wenn Du trotzdem nicht weiterkommen oder die Situation während des Prüfungsverlaufs nicht geklärt werden kann, treffe Annahmen oder „Unterstellungen“, mit denen Du weiterarbeiten kannst. Die Prüfer können dann entscheiden, ob Deine Annahme richtig und notwendig war. Eine solche Situation ist jedoch eher die Ausnahme und Du solltest bewusst noch einmal die komplette Aufgabenstellung und die Anlagen durchlesen, ob nicht doch alle für die Bearbeitung notwendigen Informationen vorhanden sind.
Nutze keine unerlaubten Hilfsmittel. Prüfungsrechtlich stellt der Gebrauch eine Täuschungshandlung dar und kann zum Ausschluss vom weiteren Prüfungsverfahren und zum Nichtbestehen der Prüfung führen. Vermeide ferner Gespräche mit anderen Prüfungsteilnehmern während der laufenden Prüfung und natürlich ist auch Abschreiben von Nachbarn untersagt.
Bitte beachte, dass Deine Eintragungen auf dem Konzeptpapier grundsätzlich nicht gewertet werden. Auch das Konzeptpapier muss mit den anderen Unterlagen am Ende der Prüfung abgegeben werden.
Zum Ende der Prüfung solltest Du Dich noch einmal vergewissern, dass Du alle ausgegebenen Unterlagen zusammen in die Prüfungsmappe eingelegt und abgegeben hast.
Im Prüfungsbereich „Geschäftsprozesse“ musst Du ungebundene, d. h, offene Fragen beantworten. Folgende Formulierungen können in der Prüfung vorkommen:
„Nennen Sie…“, „Geben Sie an…“
Beispiel 1: Nennen Sie vier Grundsätze der Werbung.“
Beispiel 2: Geben Sie jeweils drei Vor- und Nachteile der internen Personalbeschaffung an.
Bei dieser Aufgabenstellung wird erwartet, dass Du Deine Lösung stichpunktartig formulierst. Wichtig ist jedoch, dass sich Deine Nennungen inhaltlich klar unterscheiden und dass sich die einzelnen Punkte bzw. die Vor- und Nachteile auch optisch voneinander abgrenzen. Beginne jede neue Aufzählung mit einem neuen Gedankenstrich und benutze für die Vor- und Nachteile jeweils eine eigene Spalte bzw. eine eigene Überschrift. Gibst Du mehr als die geforderte Anzahl von Stichpunkten an, werden diese in der Regel nicht gewertet. Die Prüfer müssen in der Reihenfolge der Nennungen bewerten. Du hast rechtlich keinen Anspruch darauf, dass sich die Prüfer die richtigen Antworten heraussuchen.
„Beschreiben Sie…“ (Erklären Sie…, Erläutern Sie…, Stellen Sie dar…)
Beispiel: Erläutern Sie die AIDA-Formel der Werbewirksamkeit.
Bei diesen Formulierungen solltest Du in ganzen zusammenhängenden Sätzen antworten. Schaue auf die angegebene Punktzahl und den vorgesehenen Platz für die Antwort und passe Deine Lösung daran an.
„Unterscheiden Sie…“
Beispiel: Unterscheiden Sie Werbeträger und Werbemittel.
Auch bei dieser Frage bietet es sich an, die Antwort in ganzen Sätzen zu formulieren. Mache in Deiner Lösung deutlich, worin der Unterschied zwischen den einzelnen Alternativen liegt und wann Du mit einer neuen Definition oder Beschreibung beginnst.S. 15
„Nehmen Sie Stellung zu…“
Beispiel: Nehmen Sie Stellung zu der Aussage: „Werbung manipuliert unser Kaufverhalten.“
Diese Formulierung ist schon etwas schwieriger. Hier geht es nicht um eine reine Reproduktion des Lernstoffes, sondern vielmehr sollen Sie sich gedanklich mit den verschiedenen Argumenten einer bestimmten Situation auseinandersetzen. Bist Du dafür oder dagegen? Gibt es einen Konsens? Habe keine Angst, eine falsche Lösung hinzuschreiben, bei dieser Formulierung gibt es nicht nur eine sinnvolle bzw. eine richtige Antwort!
„Begründen Sie, warum …“
Beispiel: Begründen Sie, warum die Ausgaben der Unternehmen für Werbung in den letzten Jahren kontinuierlich steigen.
Auch bei dieser Formulierung solltest Du etwas ausführlicher antworten. Mit solchen Fragen soll geprüft werden, ob Du neben dem geforderten Wissen auch relevante Fakten beschreiben und belegen kannst. Überlege, was wirklich hinter der Frage steckt. In Deiner Antwort solltest Du immer konkrete Gründe nennen und/oder Lösungen für bestimmte Situationen finden. Ein „weil“ in der Antwort hilft Dir, den roten Faden nicht zu verlieren. Auch bei solchen Fragen kann es durchaus mehrere richtige Antworten geben.
Im Prüfungsbereich „Kaufmännische Steuerung und Kontrolle“ und „Wirtschafts- und Sozialkunde“ musst Du klassische Multiple-Choice-Aufgaben, Kontierungsaufgaben und kleine Berechnungen lösen und Ihre Antworten in den Lösungsbogen eintragen. Lese Dir auch hier zunächst die Unternehmensbeschreibung und die einzelnen Aufgaben genau durch.
Bei den Multiple-Choice-Aufgaben gibt es unterschiedliche Möglichkeiten:
Bei einer Mehrfachwahlaufgabe ist nur eine Antwort richtig. Hier musst Du gut aufpassen: Manchmal musst Du die falsche Antwort angeben!
Bei Mehrfachantwortaufgaben sind mehrere Lösungen richtig. Gibst Du nicht alle richtigen Lösungen an, erhältst Du in der Regel trotzdem Teilpunkte.
Bei Zuordnungsaufgaben musst Du zusammenhängende Begriffe oder zugehörige Fakten bzw. Regeln zuordnen. Die Vergabe von Teilpunkten ist möglich.
Bei Reihenfolgeaufgaben werden verschiedene Elemente in eine logische bzw. sinnvolle Reihenfolge gebracht. Auch hier gibt es üblicherweise Teilpunkte.
Rechenaufgaben löst Du auf dem Prüfungsbogen und überträgst dann das Ergebnis in den Lösungsbogen. Nur das hier eingetragene Ergebnis wird gewertet. Beachte die Kommaspalte und denke daran, dass die Anzahl der Lösungskästchen nicht zwangsläufig etwas über das richtige Ergebnis aussagt! Bei komplexen bzw. mehrteiligen Rechenaufgaben werden Teilpunkte vergeben.
Bei Kontierungsaufgaben musst Du meistens einen Buchungssatz für verschiedene Geschäftsvorfälle oder für Belege, die Du oft auch in den Anlagen findest, bilden. Auch ist es möglich, dass Du einen Buchungssatz für die Eröffnung, den Abschluss oder die Umbuchung eines Kontos angeben musst. Du kannst auf dem Prüfungsbogen bzw. auf den Belegen vorkontieren und dann die Kontonummern des Buchungssatzes im Lösungsbogen eintragen. Beachte, dass auch hier die Anzahl der vorgegebenen Konten bzw. Kästchen auf der Soll- und Habenseite auf dem Lösungsbogen nicht unbedingt etwas über das richtige Ergebnis aussagt. Sind auf der Soll- und/oder Habenseite mehrere Konten einzutragen, spielt die Reihenfolge der Kontonummern auf der entsprechenden Seite keine Rolle. Wichtig ist, dass die richtigen Konten im Soll und im Haben stehen! Je nach Aufgabenstellung können auch bei den Kontierungs- und Buchführungsaufgaben Teilpunkte erzielt werden.
Die schriftliche Prüfung ist vorbei – Wie geht es jetzt weiter?
Etwa vier Wochen nach der schriftlichen Abschlussprüfung kannst Du die vorläufigen Prüfungsergebnisse meist online abrufen. In der Regel werden Dir die Zugangsdaten für den Online-Abruf der vorläufigen Prüfungsergebnisse zusammen mit der Einladung zur Abschlussprüfung per Post zugeschickt. Die angezeigten Prüfungsergebnisse sind vorläufige Ergebnisse. Rechtskraft erlangen Sie erst durch Beschluss des Prüfungsausschusses am Ende der Prüfung. Zudem fehlt noch die mündliche Prüfung, um zu wissen, ob und mit welchem Ergebnis man die Prüfung insgesamt bestanden hat. Deswegen getreu dem Motto „nach der Prüfung ist vor der Prüfung“ solltest Du bald nach der schriftlichen Prüfung mit der Vorbereitung auf Deine Präsentation und das Fachgespräch beginnen. Alles Wichtige zur mündlichen Prüfung, dem „Einsatzgebiet“, erfährst Du in der Dezember-Ausgabe. Ich wünsche Dir für Deine schriftliche Abschlussprüfung alles Gute und viel Erfolg!
Fundstelle(n):
IK 11/2023 Seite 10
ZAAAJ-51538