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RENO Nr. 11 vom Seite 15

Aktuelle Rechtsprechung

Rechtsfachwirtin Silke Umland

An dieser Stelle finden Sie regelmäßig aktuelle Entscheidungen der höheren Gerichte, die für Ihre tägliche Arbeit von Nutzen sein können.

Urheberschutz bei Schriftsätzen

Der RA vertritt den Kläger in einem Arzthaftungsprozess. Die beklagte Krankenkasse begehrt Einsicht in die Gerichtsakte. Dieser Akteneinsicht widerspricht der RA mit Hinweis auf ein ihm zustehendes Urheberrecht an seinen anwaltlichen Schriftsätzen. Die Akteneinsicht wird dennoch gewährt. Dagegen wendet sich der RA und beantragt, die Akteneinsicht insoweit abzulehnen, als Einsicht in seine Klageschrift verlangt wird. Ohne Erfolg. Das OLG bezieht sich u. a. auf eine Entscheidung des BGH, nach der ein anwaltlicher Schriftsatz nur dann schutzfähig ist, wenn er nach dem Gesamteindruck das Handwerksmäßige deutlich überragt. Auch Persönlichkeitsrechte des RA oder das Grundrecht der Berufsausübungsfreiheit werden durch die Akteneinsicht nicht verletzt ( KIEHL KAAAJ-45721).

Leitsatz: 1. Ein Rechtsanwalt kann für einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen eine nach § 299 Abs. 2 ZPO bewilligte Akteneinsicht antragsbefugt sein, wenn er geltend macht, durch die behördlich angeordnete Gew...

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