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USt direkt digital Nr. 21 vom Seite 2

Zeitpunkt der Vereinnahmung bei Überweisungen

Ralf Walkenhorst

Der BFH musste zu der Frage Stellung nehmen, ob eine Vereinnahmung des Entgelts bei Überweisungen im Zeitpunkt der Gutschrift auf dem Girokonto oder im Zeitpunkt der Wertstellung vorliegt.

I. Leitsatz (amtlich)

Bei Überweisungen liegt eine Vereinnahmung des Entgelts i. S. von § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b UStG auch dann erst im Zeitpunkt der Gutschrift auf dem Girokonto des Zahlungsempfängers vor, wenn die Wertstellung (Valutierung) bereits zu einem früheren Zeitpunkt wirksam wird.

II. Sachverhalt

Ein Unternehmer berechnet seine Umsatzsteuer nach vereinnahmten Entgelten. Nach einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung berücksichtigte das FA im Umsatzsteuer-Jahresbescheid für das Jahr 2019 Entgelte für steuerbare Umsätze, obwohl diese Beträge erst am auf dem Girokonto des Unternehmers gebucht wurden. Das FA führte an, dass diese Beträge bereits aufgrund einer rückwirkenden Wertstellung zum i. S. des § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b UStG vereinnahmt worden seien.

Nach erfolglosem Einspruchsverfahren gab das , der Klage des Unternehmers statt. Das FG Berlin-Brandenburg führte aus, dass bei Überweisungen ein Entgelt nicht im Zeitpunkt der „Gutschrift (Datum der We...