Tarifermäßigung nach § 34c Abs. 4 EStG auch für Sondervergütungen nach § 15 Abs. 1 (Satz 1) Nr. 2 EStG
Leitsatz
Hat eine Personengesellschaft den ausschließlichen Betrieb von Handelsschiffen im internationalen Verkehr zum Gegenstand, unterfallen der Tarifermäßigung nach § 34c Abs. 4 EStG auch die Sondervergütungen i.S. des § 15 Abs. 1 (Satz 1) Nr. 2 EStG, die die Gesellschafter (Mitunternehmer) dieser Personengesellschaft erhalten. Bei der mit der Sondervergütung abgegoltenen Leistung des Gesellschafters braucht es sich nicht um eine nach § 34c Abs. 4 EStG begünstigte Tätigkeit zu handeln.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1992 II Seite 798 BFH/NV 1992 S. 67 Nr. 10 CAAAA-94232
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