Fallsammlung Einkommensteuer
26. Aufl. 2023
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Kapitel 1: Steuerpflicht
Vorbemerkungen
Die Einkommensteuer ist eine reine Personensteuer und findet nur auf natürliche Personen Anwendung. Das EStG unterscheidet zwischen persönlicher Steuerpflicht (§ 1 EStG) natürlicher Personen und sachlicher Steuerpflicht (§ 2 EStG). Die persönliche Steuerpflicht betrifft die Frage, welcher Personenkreis unter das EStG fällt, also der deutschen Einkommensbesteuerung als Steuerschuldner unterliegt. Die sachliche Steuerpflicht betrifft die Frage, ob ein Tatbestand verwirklicht ist, der eine Einkommensteuerschuld entstehen lässt. Die Prüfung der persönlichen Steuerpflicht hat Vorrang vor der Prüfung der sachlichen Steuerpflicht.
Der persönlichen Steuerpflicht unterliegen nur natürliche Personen (§ 1 BGB), unabhängig von Staatsangehörigkeit, Alter und ähnlichen Merkmalen. § 1 EStG enthält also die Aussage, wer Einkommensteuersubjekt sein kann. Jede natürliche Person ist einzeln persönlich steuerpflichtig, auch Kinder und zusammen veranlagte Ehegatten. Auf die Staatsangehörigkeit kommt es grundsätzlich nicht an. Dadurch, dass positiv nur natürliche Personen als Einkommensteuersubjekte genannt werden, wird gleichzeitig negativ geregelt, dass alle anderen Personen (juristische Personen) und i...