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FG München | Innergemeinschaftlicher Erwerb eines Neufahrzeugs
Der Kläger – ein britischer Staatsangehöriger – war in Deutschland für eine selbständige, nichtmilitärische Stelle der NATO tätig. Er kaufte in Großbritannien (steuerfrei) ein Neufahrzeug, das in Deutschland auf den Kläger zugelassen wurde, und erklärte den innergemeinschaftlichen Erwerb des Fahrzeugs in Deutschland (vgl. § 1b UStG). Das Finanzamt setzte die Erwerbssteuer auf 0 € fest und gewährte eine Steuerbefreiung unter der Voraussetzung, dass das Fahrzeug innerhalb einer Behaltefrist von zwei Jahren nicht zu nichtbegünstigten Zwecken (Veräußerung, Mitnahme ins Ausland infolge Versetzung, Beendigung des Dienstverhältnisses etc.) eingesetzt würde. Zwei Jahre später gab der Kläger auf Nachfrage an, während der Behaltefrist den Wagen in sein Heimatland ? die Niederlande ? ...