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Editorial
Liebe Leserin, lieber Leser,
bei der Einkommensteuererklärung wird zwischen freiwilliger Veranlagung auf Antrag und der verpflichtenden Veranlagung unterschieden – so weit, so gut! Aber für wen gilt was? Alexander Müller erläutert ausführlich die einzelnen Abgrenzungskriterien anhand der gesetzlichen Vorgaben sowie die daraus resultierenden Pflichten und Fristen.
Als weitere Maßnahme zur Bürokratieentlastung hat der Gesetzgeber mit dem JStG 2022 einen Umsatzsteuersatz von 0 % für begünstigte Photovoltaikanlagen eingeführt. Somit können Steuerpflichtige direkt die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen und müssen nicht (mehr) aus Gründen des Vorsteuerabzugs auf die Anwendung verzichten. Stefan Schönwald konkretisiert in seinem Beitrag die Details dieser Neuregelung.
Mit hat der BFH zur Gewerblichkeit von professionellen Online-Pokerspielern entschieden und dabei lehrbuchartig die Merkmale eines Gewerbebetriebs geprüft. Prof. Dr. Daniel R. Kälberer hat die BFH-Entscheidung für Sie zusammengefasst.
Herzliche Grüße
Ihre