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BFH Beschluss v. - I R 140/90 BStBl 1992 II S. 750

Gesetze: AIG § 2 Abs. 1 Satz 1KStG 1977 § 7 Abs. 4 Satz 2EStG § 4a Abs. 2 Nr. 2

Ermittlung des Verlustabzugs nach § 2 Abs. 1 AIG bei Umstellung eines vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahres auf das Kalenderjahr

Leitsatz

1. Ein Verlustabzug gemäß § 2 Abs. 1 AIG setzt voraus, daß ohne Anwendung eines DBA nach deutschen einkommensteuerlichen Vorschriften ein Verlust entstünde.

2. Ist eine inländische Kapitalgesellschaft an einer nach Kalenderjahren bilanzierenden ausländischen Personengesellschaft beteiligt und stellt die Kapitalgesellschaft ihr vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr auf Kalenderjahre um, so sind nach deutschem Einkommensteuerrecht bei der Veranlagung der Kapitalgesellschaft für das Jahr der Umstellung sowohl das Vorjahresergebnis der Personengesellschaft als auch deren Ergebnis des Umstellungsjahres zu erfassen.

3. Ergibt sich bei der Saldierung der beiden Jahresergebnisse der ausländischen Personengesellschaft kein Verlust, so entfällt ein Abzug gemäß § 2 Abs. 1 AIG.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:


Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BStBl 1992 II Seite 750
BFH/NV 1992 S. 42 Nr. 7
EAAAA-94214

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