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Einkommensteuer | Neues Anmeldeformular für § 50a EStG (BZSt)
Im Rahmen einer technischen Umstellung wurde im BZStOnline-Portal (BOP) ein neues Formular für die Anmeldung des Steuerabzugs nach § 50a EStG zur Verfügung gestellt.
Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) führt hierzu aus:
Im ElsterOnline-Portal (EOP) steht ab sofort kein Formular für den Steuerabzug nach § 50a EStG mehr zur Verfügung.
Für die Nutzung des BOP können Sie Ihr bestehendes Elster-Zertifikat weiterhin verwenden.
Für die Übermittlung Ihrer Steueranmeldung im BOP müssen Sie Ihrer bekannten Steuernummer für das Steuerabzugsverfahren nach § 50a EStG bis auf weiteres ein „A“ voranstellen (Beispiel: A1162xxXXXXX). Wir werden Ihnen zeitnah ein Schreiben mit Ihrer zukünftigen neuen Steuernummer für das Steuerabzugsverfahren nach § 50a EStG übermitteln.
Quelle: BZSt online (JT)