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Aufrechnung in sog. Bauträgerfällen (Aussetzungsverfahren)
(AdV)
Rechnet das FA mit von Bauleistenden nach § 27 Abs. 19 UStG abgetretenen zivilrechtlichen Ansprüchen gegen den Steuererstattungsanspruch des Leistungsempfängers auf und wird gegen diese zur Aufrechnung gestellten Gegenforderungen die Einrede der Verjährung erhoben, stellt sich die Frage, ob das FG im Klageverfahren gegen den Abrechnungsbescheid über das Bestehen der rechtswegfremden Gegenforderungen mitentscheiden kann/muss.
I. Leitsätze (amtlich)
Finanzgerichte entscheiden bei Streitigkeiten über die Rechtmäßigkeit von Abrechnungsbescheiden in sogenannten Bauträgerfällen auch über den Bestand und die Durchsetzbarkeit der —dem Finanzamt von Bauleistenden abgetretenen— zivilrechtlichen Werklohnforderungen.
Mit der Aufhebung eines finanzgerichtlichen Aussetzungsbeschlusses durch den Bundesfinanzhof entfällt die Anordnung der vom Finanzgericht festgesetzten Sicherheitsleistung zumindest dann, wenn der Aussetzungsbeschluss unter der aufschiebenden Bedingung einer Sicherheitsleistung erfolgt ist, so dass sich eine nur gegen die Festsetzung der Sicherheitsleistung gerichtete Beschwerde insoweit als im Ergebnis als begründet erweist.
II. Sachverhalt
Die Antragstellerin ist als Bauträgerin tätig und erhielt Bau...