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BFH Urteil v. - VI R 117/90 BStBl 1992 II S. 720

Gesetze: EStG § 46 Abs. 3 und 5

Härteausgleich nach § 46 Abs. 3 und 5 EStG auch für Arbeitnehmer, die nach § 25 EStG veranlagt werden

Leitsatz

Arbeitnehmern, die mit den von einem ausländischen Arbeitgeber bezogenen Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit im Inland unbeschränkt steuerpflichtig und daher nach § 25 EStG auch dann zu veranlagen sind, wenn das Einkommen unterhalb der Veranlagungsgrenzen des § 46 Abs. 1 EStG liegt, steht die Vergünstigung des § 46 Abs. 3 und 5 EStG zu.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1992 II Seite 720
BFH/NV 1992 S. 43 Nr. 7
HAAAA-94200

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