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EuGH  - C-420/23 Verfahrensverlauf - Status: anhängig

Gesetze: AEUV Art 18, AEUV Art 63, AEUV Art 65 Abs 3

Rechtsfrage

Steht Art. 7 Abs. 2 des Codigo do Imposto do Selo (Stempelsteuergesetz), wonach die für kurzfristige Geldgeschäfte vorgesehene Befreiung von der Stempelsteuer anwendbar ist, wenn an diesen Geschäften zwei in Portugal ansässige Unternehmen beteiligt sind oder wenn der Kreditnehmer in Portugal (und der Kreditgeber in der Europäischen Union) ansässig ist, jedoch nicht anwendbar ist, wenn der Kreditnehmer (Schuldner) in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union und der Kreditgeber (Gläubiger) in Portugal ansässig ist, mit den in den Art. 18, 63 und 65 Abs. 3 AEUV niedergelegten Grundsätzen der Nichtdiskriminierung und des freien Kapitalverkehrs im Einklang?

Freier Kapitalverkehr; Stempelsteuer

Fundstelle(n):
NAAAJ-51179

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