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BFH 10.05.2023 II R 21/21, StuB 21/2023 S. 876

Erbschaft-/Schenkungsteuer | Grundstück mit Lagerbewirtschaftung als steuerschädliches Verwaltungsvermögen

Wird ein Grundstück der überlassenden Gesellschaft von der nutzenden Gesellschaft an einen weiteren Dritten zur Nutzung überlassen, liegt eine steuerschädliche Nutzungsüberlassung i. S. des § 13b Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 Satz 2 Buchst. a Halbsatz 3 ErbStG vor. Dies gilt unabhängig davon, dass parallel zu dem Mietvertrag zwischen der nutzenden Gesellschaft und dem Dritten ein Lagerbewirtschaftungsvertrag geschlossen worden ist (Bezug: § 13b Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 Satz 1, Satz 2 Buchst. a ErbStG; § 96 Abs. 2, § 119 Nr. 3 FGO; Art. 103 Abs. 1 GG).

Praxishinweise

(1) Gemäß § 13b Abs. 2 Satz 1 ErbStG in der im Streitjahr 2013 gültigen Fassung bleibt Vermögen i. S. des § 13b Abs. 1 ErbStG ausgenommen, wenn das Betriebsvermögen der Gesellschaftsbeteiligung zu mehr als 50 % aus Verwaltungsvermögen besteht. Maßgebend für die Einordnung von Wirtschaftsgütern als Verw...BStBl 2022 II S. 66