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BFH 29.08.2023 X B 18-20/23, StuB 21/2023 S. 880

Rechtliches Gehör zu Einschätzungen des gerichtseigenen Prüfers

Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs gebietet es, den Beteiligten vor Erlass der Entscheidung die dem Gericht mitgeteilte mündliche Einschätzung des hierfür zur mündlichen Verhandlung hinzugezogenen gerichtseigenen Prüfers über die Bewertung der Zeugenaussage eines Kassenherstellers in einem Schätzungsfall zur Kenntnis zu bringen, auch wenn der gerichtseigene Prüfer weder förmlich als Sachverständiger beauftragt wurde noch eine schriftliche Stellungnahme abgegeben hat (Bezug: § 96 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2, § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO; Art. 103 Abs. 1 GG).

Praxishinweise

(1) Im Urteilsfall hielt das FA nach einer Außenprüfung die Kassenführung eines Restaurants nicht für ordnungsgemäß und nahm Hinzuschätzungen zu den erklärten Erlösen vor. Die Senatsvorsitzende des FG wies zu Beginn der mündlichen Ve...