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Goldhandelsgeschäfte einer britischen Partnership
Zu den Darlegungsanforderungen bei einer Sachaufklärungsrüge sowie zur grundsätzlichen Bedeutung im Zusammenhang mit dem Begriff der Betriebsstätte (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 und 3, § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO).
Im Urteilsfall war streitig, ob für eine auf dem Gebiet des Goldhandels tätige Gesellschaft bürgerlichen Rechts im Streitjahr 2010 aus dem An- und Verkauf von Gold und anderen Metallen ein dem negativen Progressionsvorbehalt nach § 32b Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 EStG unterliegender Verlust zu berücksichtigen ist (sog. Goldfingermodell). Die Vorinstanz (, NWB SAAAH-61826) gab der Klage statt. Der BFH wies die vom unterlegenen FA eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde als unbegründet ab, das FG-Urteil wurde dadurch rechtskräftig. Der Beschluss des BFH wurde jetzt nac...