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Einkommensteuer | Berechnung des Grundlohns bei steuerfreien Zuschlägen für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit (BFH)
Der für die Bemessung der
Steuerfreiheit von Zuschlägen zur Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit
maßgebende Grundlohn ist der laufende Arbeitslohn, der dem Arbeitnehmer bei der
für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit für den jeweiligen
Lohnzahlungszeitraum arbeitsvertraglich zusteht. Ob und in welchem Umfang der
Grundlohn dem Arbeitnehmer tatsächlich zufließt, ist für die Bemessung der
Steuerfreiheit der Zuschläge daher ohne Belang (;
veröffentlicht am ).
Hintergrund: Nach § 3b Abs. 1 EStG sind Zuschläge, die für tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit neben dem Grundlohn gezahlt werden, unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei. Grundlohn ist der laufende Arbeitslohn, der dem Arbeitnehmer bei der für ihn m...