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Rechnungslegung | Delegierter Rechtsakt zur Anhebung der Schwellenwerte für die Bestimmung der Größenklassen (WPK)
Am hat die EU-Kommission einen Delegierten Rechtsakt zur Anhebung der Schwellenwerte für die Bestimmung der Größenklassen von Unternehmen und Gruppen erlassen. Damit werden die bisherigen Schwellenwerte Bilanzsumme und Umsatzerlöse um ca. 25 % angehoben. Ebenso werden die Schwellenwerte für die größenabhängige Befreiung von der Konzernrechnungslegungspflicht (§ 293 HGB) um 25 % angehoben. Die Anzahl der Arbeitnehmer bleibt unverändert.
Hintergrund: Nach Art. 3 Abs. 13 der Bilanzrichtlinie ist die Kommission verpflichtet, die Schwellenwerte mindestens alle fünf Jahre zu überprüfen.
Hierzu führt die WPK u.a. weiter aus:
Mit der nun vorgenommenen Anhebung der Schwellenwerte soll den Auswirkungen der Inflation Rechnung getragen werden, die seit der letzten Anhebung im Jahr 2013 im EU-Raum kumuliert e...