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Sperrfristen bei der Übertragung von Wirtschaftsgütern nach § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG (Teil 1)
Erläuterungen des Gesetzesinhalts
Die Übertragung von Wirtschaftsgütern nach § 6 Abs. 3 Satz 3 EStG zum Buchwert ist ein wichtiges Gestaltungsinstrument in der Praxis. Deutlich weniger Beachtung erfährt gelegentlich der Sperrfristenkatalog, welcher in § 6 Abs. 5 Sätze 4 ff. EStG enthalten ist. Da zum einen die Nichtbeachtung ungewollte steuerliche Folgen nach sich zieht, zum anderen aber auch künftig bei der Thesaurierungsbesteuerung (§ 34a EStG-E) verwandte Sachverhalte geregelt werden sollen, erfolgt in einer dreiteiligen Beitragsreihe die Betrachtung dieses Themas.
I. Überblick zu § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG
Die einzelnen Fälle des § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG sind beim Lesen des Gesetzestextes nur schwer zu überblicken, weshalb eine (vereinfachte) Tabellendarstellung etwas Klarheit bringen soll:
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Übertragender
| Übernehmender
| Vorschrift § 6 Abs. 5...
EStG |
Einzelunternehmen | Gesamthandsvermögen | Satz 3 Nr. 1 Alt. 1* |
Gesamthandsvermögen | Einzelunternehmen | Satz 3 Nr. 1 Alt. 2* |
Sonder-Betriebsvermögen | Gesamthandsvermögen derselben oder andere
Mitunternehmerschaft | Satz 3 Nr. 2 Alt. 1* |
Gesamthandsvermögen derselben oder andere
Mitunternehmerschaft | Sonder-Betriebsvermögen | Satz 3 Nr. 2 Alt. 2* |
Sonder-Betriebsvermögen | Sonder-Betriebsvermögen anderer ... |