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BFH Urteil v. - I R 61/90 BStBl 1992 II S. 628

Gesetze: GewStG 1968/1974 § 9 Nr. 1 Satz 2EStG 1986 § 15 Abs. 3 Nr. 2

1. Das Halten einer Beteiligung an einer gewerblichen Personengesellschaft schließt erweiterte Kürzung für Grundstücksunternehmen aus 2. Eigener Grundbesitz i. S. des § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG

Leitsatz

1. Das Halten einer Kommanditbeteiligung an einer gewerblich geprägten grundstücksverwaltenden Personengesellschaft verstößt gegen das Ausschließlichkeitsgebot des § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG 1968/1974.

2. Eigener Grundbesitz i.S. des § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG 1968/1974 ist nur der zum Betriebsvermögen des Unternehmers gehörende Grundbesitz.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1992 II Seite 628
BFH/NV 1992 S. 36 Nr. 6
LAAAA-94161

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