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Steuern mobil Nr. 11 vom

Track 12 | Dienstwagen: Freiwillig getragene Garagenkosten mindern nicht den geldwerten Vorteil für Privatnutzung

Die von einem Arbeitnehmer für seine private Garage getragenen Kosten mindern nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhofs nicht den geldwerten Vorteil aus der Überlassung eines betrieblichen Arbeitgeber-Fahrzeugs zur außerdienstlichen Nutzung, wenn keine rechtliche Verpflichtung des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber besteht, das Fahrzeug in einer Garage unterzustellen.

Bei dem Urteil des Bundesfinanzhofs, über das wir gerade gesprochen haben, ging es noch um ein weiteres wichtiges lohnsteuerliches Thema: Die Berücksichtigung von Aufwendungen bei der Dienstwagenbesteuerung, die vom Arbeitnehmer freiwillig selbst getragen worden sind.

Um die Entscheidung des VI. Senats des BFH vorwegzunehmen: Die von einem Arbeitnehmer für seine private Garage getragenen Kosten mindern bei der Überlassung eines Dienstwagens nicht den geldwerten Vorteil für die Privatnutzung, wenn der Arbeitnehmer gegenüber seinem Arbeitgeber rechtlich nicht dazu verpflichtet ist, das Fahrzeug in einer Garage unterzustellen.

Die höchsten deutschen Steuerrichter haben damit zwei Entscheidungen des FG Münster und des Niedersächsischen FG bestätigt, über die wir ...