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BVerwG Urteil v. - 8 C 3.89 BStBl 1992 II S. 577

Gesetze: GrStG § 32 Abs. 1 Nr. 1

Grundsteuererlaß bei Baudenkmälern; Begriff der ,,Kosten'' i. S. des § 32 Abs. 1 Nr. 1 GrStG

Leitsatz

,,Kosten'' im Sinne des § 32 Abs. 1 Nr. 1 GrStG (Grundsteuererlaß bei Grundbesitz, dessen Erhaltung wegen seiner Bedeutung für Kunst, Geschichte, Wissenschaft oder Naturschutz im öffentlichen Interesse liegt) sind auch (,,normale'') Absetzungen für Abnutzung oder Substanzverringerung, nicht dagegen einkommensteuerrechtlich zugelassene Sonderabschreibungen und auch weder Schuld- noch Eigenkapitalzinsen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1992 II Seite 577
JAAAA-94140

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