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NWB Nr. 43 vom Seite 2916

Strenge gegen modifizierte Trennungstheorie

Michael Steger

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 2926Der bereits seit über zehn Jahren andauernde Meinungsstreit zu der Frage, ob bei der teilentgeltlichen Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern nach § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG die von der Finanzverwaltung präferierte strenge Trennungstheorie oder die vom IV. Senat des BFH bevorzugte modifizierte Trennungstheorie anzuwenden ist, könnte nun bald entschieden werden.

FG Rheinland-Pfalz gibt strenger Trennungstheorie den Vorzug

Das FG Rheinland-Pfalz hat mit Urteilen v.  - 2 K 1617/19 ( NWB AAAAJ-40876) und v.  - 2 K 1826/20 (NWB UAAAJ-44695) sowohl bei der teilentgeltlichen Übertragung eines Einzelwirtschaftsguts im Privatvermögen als auch im Betriebsvermögen der Anwendung der strengen Trennungstheorie den Vorzug gegeben und ist damit der Auffassung der Finanzverwaltung gefolgt.

[i]Strenge Trennungstheorie führt regelmäßig zur anteiligen Realisierung stiller ReservenDa bei der Anwendung der strengen Trennungstheorie dem Veräußerungsentgelt nur der anteilige Buchwert des übertragenen Wirtschaftsguts gegenüberzustellen ist, führt dieses Verfahren regelmäßig zu einer anteiligen Realisierung von stillen Reserven. Bei Anwendung der modifizierten Trennungstheorie kommt es dagegen nicht zu einer Aufdeckung von stillen Reserven, sofern das Ver...