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Umsatzsteuerliche Beurteilung der Mitarbeiterverpflegung in Kantinen
Notwendige Differenzierung zwischen unternehmenseigenen und fremdbewirtschafteten Kantinen
Viele Unternehmen bieten ihren Mitarbeitern die Möglichkeit einer Kantinennutzung an, um sich dort gesund verpflegen zu können. Bei einem guten Preis-Leistungsverhältnis kann diese Maßnahme außerdem das Betriebsklima verbessern und den Informationsaustausch innerhalb der Belegschaft fördern. Bei dieser Entscheidung sind aber auch umsatzsteuerliche Besonderheiten zu berücksichtigen. Diese hängen insbesondere von der Frage ab, ob es sich um eine unternehmenseigene oder fremdbewirtschaftete Kantine handelt. Außerdem ist abzugrenzen, ob die Verpflegung im überwiegenden betrieblichen Interesse des Arbeitgebers erfolgt oder den privaten Bedarf des Arbeitnehmers befriedigt. Fehler bei der Beurteilung können zu unerwarteten Umsatzsteuernachzahlungen führen.
I. Unternehmenseigene Kantine
Eine unternehmenseigene Kantine liegt vor, wenn der Unternehmer die Mahlzeiten entweder selbst herstellt oder die Mahlzeiten vor der Abgabe an die Arbeitnehmer mehr als nur geringfügig be- oder verarbeitet bzw. aufbereitet oder ergänzt (Abschnitt 1.8 Abs. 10 Satz 2 UStAE). Bei der Bewirtschaftung von Konzernkantinen durch eine eigene Konzerntochtergesellschaft (Konzern-Caterer) kann von einer unternehmenseigenen Kantine ausgegangen werden, we...