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SV-Pflicht | Abgrenzung hauptberuflicher Selbständigkeit zu gleichzeitiger abhängiger Beschäftigung
Der Umstand, dass zur Erzielung von Einkünften mehr Zeit für die abhängige Beschäftigung als für eine gleichzeitige selbständige Tätigkeit aufgewendet wird, tritt im Rahmen der freien Beweiswürdigung zurück, wenn vor und nach dem streitigen Zeitraum der Betroffene als selbständiger Unternehmer auf dem Markt werbend aufgetreten ist.
Ein ab 2013 ausschließlich selbständig tätiger Handwerker beantragte im Jahr 2018 die Mitgliedschaft in der beklagten gesetzlichen Krankenkasse unter Hinweis auf eine ab dem begonnene abhängige Beschäftigung bei einem Dachdeckermeister. Seinen eigenen Betrieb führte der Handwerker währenddessen fort. Das Arbeitsverhältnis endete am und der Handwerker beantragte nunmehr seine freiwillige Weiterversicherung. Das Gericht verneint, dass ...