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Arbeitsvertrag | Anscheinsbeweis für den Zugang eines Kündigungsschreibens
Wird ein Kündigungsschreiben per Einwurf-Einschreiben übersendet und legt der Absender den Einlieferungsbeleg und die Reproduktion des Auslieferungsbelegs mit der Unterschrift des Zustellers vor, spricht der Beweis des ersten Anscheins für den Zugang des Schreibens beim Empfänger zum Zeitpunkt der üblichen Postzustellzeiten.
Nach Ansicht des Gerichts kann grds. davon ausgegangen werden, dass ein Zusteller die Zustellungen im Rahmen seiner ihm zugewiesenen Arbeitszeiten vornimmt. Dessen Arbeitszeiten prägten damit regelmäßig auch die ortsüblichen Zustellzeiten. Nach der allgemeinen Verkehrsanschauung sei damit zu rechnen, dass bei Hausbriefkästen im Allgemeinen eine Leerung unmittelbar nach Abschluss der üblichen Postzustellzeiten erfolgt. Das Gericht hat zur Klärung der Frage, ob...