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Umsatzsteuer | Zur steuerfreien Vermietung von Sportanlagen gem. § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a UStG
Die Vermietung von Sportanlagen ist nur dann ausnahmsweise gem. § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a UStG steuerfrei, wenn neben der bloßen Überlassung der Sportanlage und ggf. von Betriebsvorrichtungen keine weiteren Leistungen ausgeführt werden (Bezug: § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a UStG).
(1) Nach der übereinstimmenden Rechtsprechung beider Umsatzsteuersenate des BFH (vgl. , NWB GAAAD-19025, BStBl 2010 II S. 208; vom - V R 63/17, BFH/NV 2019 S. 52), ist die Vermietung von Sportanlagen nur dann gem. § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a UStG steuerfrei, wenn (abgesehen von der Überlassung der Sportanlage und von Betriebsvorrichtungen) keine weiteren Leistungen ausgeführt werden. Wenn hingegen die Leistung nicht nur die passive Zurverfügungstellung der Sportanlage (und ggf. von Betriebsvorrichtungen) umfasst, ist die entgeltliche Überlassung regelmäßig nicht gem. § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a UStG steue...