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BFH Urteil v. - XI R 6/87 BStBl 1992 II S. 526

Gesetze: EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1aEStG § 22 Nr. 1

Bei vorweggenommener Erbfolge zugesagte Versorgungsleistungen sind auch dann kein Entgelt, wenn sie nicht aus den Erträgen des übertragenen Vermögens geleistet werden können

Leitsatz

Im Falle der vorweggenommenen Erbfolge stellt die zugesagte Versorgungsrente auch dann kein Entgelt dar, wenn sie nicht aus den Erträgen des übertragenen Vermögens geleistet werden kann. Es ist in der Regel auch nicht zu prüfen, ob der Vermögensübergeber auf die Versorgungsleistungen zur Bestreitung seines Lebensunterhalts angewiesen ist.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1992 II Seite 526
BFH/NV 1992 S. 35 Nr. 6
CAAAA-94112

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