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Abwärtsabspaltung negativen Reinvermögens
I. Sachverhalt
Die A GmbH hält 100 % der Anteile an der B GmbH und bilanziert diese in ihrem handelsrechtlichen Jahresabschluss mit (fortgeführten) Anschaffungskosten von 350 T€ (Zeitwert: 500 T€). Mit Wirkung zum 1.1.x0 spaltet die A GmbH ein negatives Reinvermögen von 100 T€ (Buchwert = Zeitwert) auf ihr Tochterunternehmen, die B GmbH, ab. Da ein zu Zeitwerten negatives Vermögen abgespalten wird, steht den Anteilseignern der A-GmbH keine Anteilsgewährung durch die B GmbH zu.
II. Fragestellung
Wie ist die Abwärtsabspaltung des negativen Reinvermögens bei der A GmbH und bei der B GmbH handelsrechtlich abzubilden?