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StuB Nr. 20 vom Seite 830

Abwärtsabspaltung negativen Reinvermögens

StB Dr. Katharina Philippsen und WP/StB Ingo Gerlach

I. Sachverhalt

Die A GmbH hält 100 % der Anteile an der B GmbH und bilanziert diese in ihrem handelsrechtlichen Jahresabschluss mit (fortgeführten) Anschaffungskosten von 350 T€ (Zeitwert: 500 T€). Mit Wirkung zum 1.1.x0 spaltet die A GmbH ein negatives Reinvermögen von 100 T€ (Buchwert = Zeitwert) auf ihr Tochterunternehmen, die B GmbH, ab. Da ein zu Zeitwerten negatives Vermögen abgespalten wird, steht den Anteilseignern der A-GmbH keine Anteilsgewährung durch die B GmbH zu.

II. Fragestellung

Wie ist die Abwärtsabspaltung des negativen Reinvermögens bei der A GmbH und bei der B GmbH handelsrechtlich abzubilden?