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Satzungsdurchbrechende Beschlüsse bei Kapitalgesellschaften als steuerrechtliches Thema
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 2889Satzungsdurchbrechende Beschlüsse werden im Gesellschaftsrecht nicht anerkannt, wenn sie Dauerwirkung haben. Weicht allerdings ein Beschluss der Gesellschafterversammlung nur punktuell von der Satzung ab, kann dieser auch zivilrechtlich Anerkennung finden. Der Bundesfinanzhof hat in einer Entscheidung aus dem Jahr 2022 (, NWB AAAAJ-29225) klargestellt, dass die Abgrenzung zwischen beiden Arten der Satzungsdurchbrechung eine im Einzelfall vom Finanzgericht zu entscheidende Tatsachenfrage ist, die allerdings auf der Grundlage der in der zivilgerichtlichen Rechtsprechung entwickelten Wertungen zu beurteilen ist.
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Ausgangssituation
Im entschiedenen Fall beschlossen die Gesellschafter einer GmbH Ausschüttungen, die entgegen den Beteiligungsverhältnissen nur an eine Gesellschafterin erfolgten (inkongruente Gewinnverteilung). Das Finanzamt erkannte die Wirksamkeit der Ausschüttungen im Steuerverfahren nicht an. Der Gesellschafter-Geschäftsführer klagte gegen die Steuerfestsetzung und begehrte, dass die Satzungsdurchbrechung steuerliche Anerkennung finden sollte. Vor dem BFH war er damit ebenso e...