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NWB Sanieren Nr. 10 vom Seite 311

Aktuelle Rechtsprechung des BAG zum Insolvenzrecht

Zur Rangfolge bei Neumasseunzulänglichkeit und zur Kollision von Vollstreckungsverboten des § 89 InsO mit Pfändungspfandrechten

Karin Spelge

Das BAG trifft nicht nur Entscheidungen zum Insolvenzarbeitsrecht, sondern zum Leidwesen vieler Insolvenzrechtler auch immer wieder zu Kernfragen des Insolvenzrechts selbst. Zwei dieser Entscheidungen, die den rechtskonformen Umgang des Insolvenzverwalters mit dem Eintritt der Neumasseunzulänglichkeit sowie mit bereits vor der Insolvenzeröffnung begründeten Pfändungspfandrechten betreffen, sollen im Folgenden näher vorgestellt werden.

Kernaussagen
  • Neumasseverbindlichkeiten können nur mit der Feststellungsklage gerichtlich verfolgt werden.

  • Eine „Neumasseunzulänglichkeitsanzeige“ ist in der InsO nicht vorgesehen. Ihr kommt darum keine Bindungswirkung zu. Die Neumasseunzulänglichkeit führt nicht zu einer Neuordnung der insolvenzrechtlichen Rangfolge. „Alt-Neumasseverbindlichkeiten“ und „Neu-Neumasseverbindlichkeiten“ gibt es nicht.

  • Werden künftige Arbeitsentgeltforderungen gepfändet, unterfallen die nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstehenden Entgeltforderungen dem Vollstreckungsverbot des § 89 InsO. § 89 InsO macht die Entgeltpfändung nur schwebend unwirksam.

  • Das Insolvenzgericht darf wegen Art. 14 GG die Verstrickung nur aussetzen, nicht dagegen aufheben. Darum kann der Vollstreckungsgläubiger mit dem durch die...