Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG)
Nach langjährigen Vorarbeiten tritt nun zum das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts, kurz MoPeG, in Kraft. Anlass für diese Neuregelung war primär, dass sich im Bereich der Gesellschaft bürgerlichen Rechts geschriebenes und gelebtes Recht in einer jahrzehntelangen Entwicklung auseinander bewegt hatten, so dass die Bestimmungen der §§ 705 ff. BGB die tatsächliche Rechtspraxis nicht mehr zutreffend beschrieben haben. Wie der Name des Gesetzes schon sagt, ist zentraler Regelungsgegenstand das Recht der Personen- und Personenhandelsgesellschaften. Die Neuregelungen berühren jedoch auch Grundfragen der Verfassung von Gesellschaften und haben damit mittelbar Auswirkungen auf deren insolvenz- und sanierungsrechtliche Behandlung. Welche das sind, erläutern Dr. Matthias Tresselt und Dr. Johannes Locher in ihrem Beitrag „Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG)“ .
Die Preise steigen … ob es sich dabei um gestiegene Energiepreise oder Anschaffungskosten von durch gesprengte Lieferketten teilweise rare Grundstoffe handelt. Kostensenkungsprogramme sind daher zurzeit mehr denn je gefragt. Die „Kosten anpassen – aber richtig!“ ist daher extrem wichtig, will man sich dabei nicht durch Sparen am falschen Ort in die Bredouille bringen. Dr. Günter Lubos erklärt , was man bei der Kosteneinschätzung und -reduzierung beachten sollte.
Gerät ein Unternehmen in die Krise, soll häufig unter Zeitdruck ein Verkauf von Beteiligungen oder Unternehmensteilen erfolgen, um wenigstens Teile des Unternehmens noch weiterführen zu können. Im Beitrag „M&A in der Krise – wie verkaufe ich erfolgreich Betriebsteile zur Sanierung von Unternehmen?“ zeigt Dr. Martin Bürmann, welche Besonderheiten sich im Ablauf eines Distressed M&A-Verfahrens etabliert haben und wie man unter Zeitdruck trotzdem die richtigen Entscheidungen fällt.
Last but not least stellt Karin Spelge im Anschluss an ihre Beiträge in der und erneut „die Rechtsprechung des BAG zum Insolvenzrecht“ vor. Sie ist die Vorsitzende des 6. Senats des BAG und daher tief im Thema. Anhand zweier aktueller BAG-Entscheidungen berichtet sie über den besten Umgang des Insolvenzverwalters mit dem Eintritt der Neumasseunzulänglichkeit und den vor Insolvenzeröffnung begründeten Pfändungspfandrechten.
Mit besten Grüßen,
Ruth Sterzinger
Fundstelle(n):
NWB Sanieren 10/2023 Seite 293
NWB EAAAJ-50119