Anwendung des Neutralitätsgrundsatzes auf Nachzahlungszinsen
Leitsatz
Die Festsetzung von Nachzahlungszinsen zur Umsatzsteuer infolge einer vom FA verschuldeten zeitlichen Verschiebung des Vorsteuerabzugs
verstößt mangels Vorliegens einer Maßnahme mit Sanktionscharakter und in Anbetracht der Möglichkeit der Korrektur auf der
Ebene einer Billigkeitsentscheidung nicht gegen den unionrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz.
Das für die Umsatzsteuer geltende Neutralitätsprinzip findet auf die Festsetzung von Nachzahlungszinsen keine Anwendung.
Werden aufgrund des nämlichen Sachverhalts sowohl Nachzahlungszinsen als auch Erstattungszinsen festgesetzt, sind die gegenläufigen
Auswirkungen nicht isoliert zu beurteilen.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BBK-Kurznachricht Nr. 3/2024 S. 104 BBK-Kurznachricht Nr. 3/2024 S. 104 DStR-Aktuell 2024 S. 9 Nr. 19 DStRE 2024 S. 816 Nr. 13 GStB 2024 S. 50 Nr. 2 GStB 2024 S. 50 Nr. 2 GAAAJ-49963
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