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NWB Nr. 41 vom Seite 2781

Die Änderungen des Mietrechts durch das „Heizungsgesetz“

Prof. Dr. Ulf P. Börstinghaus

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 2813Nach langem politischem Streit ist die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) vom Bundestag am verabschiedet worden. Sie tritt am in Kraft. Das Gesetz enthält auch Änderungen des Mietrechts, die im Zusammenhang mit einem Heizungstausch stehen.

Duldungspflichten des Mieters

Der Mieter muss jetzt nicht nur Maßnahmen dulden, die zur Einsparung von Endenergie oder erneuerbarer Primärenergie führen, sondern auch bauliche Veränderungen, die erforderlich sind, um eine Heizungsanlage einzubauen, die mit mindestens 65 % erneuerbarer Energien betrieben wird.

Wahlrechte des Vermieters bei zulässigen Mieterhöhungen

Im Anschluss an einen solchen Einbau kann der Vermieter die Miete auf unterschiedliche Weise erhöhen. Ihm steht hierbei ein Wahlrecht zu.

[i]Modernisierungsmieterhöhung nach bisherigem RechtDie bisher schon bestehende Modernisierungsmieterhöhung (§ 559 BGB) gilt auch beim Heizungstausch. Eine Besonderheit ist beim Einbau einer Wärmepumpe zu berücksichtigen. Deren Kosten sind nur dann voll ansatzfähig, wenn die Anlage eine Jahresarbeitszahl von mindestens 2,5 erreicht. Abzuziehen sind die tatsächlichen Erhaltungskosten der Altanlage oder, wenn diese noch betriebsfähig war, ...