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Praxisfälle zum häuslichen Arbeitszimmer
Der Gesetzgeber hat die steuerlichen Abzugsmöglichkeiten für ein Arbeitszimmer ab dem Veranlagungszeitraum 2023 verändert. Darüber hinaus wurden die Regelungen zur Tagespauschale (sog. „Homeoffice-Pauschale“) deutlich vereinfacht. Mittlerweile hat auch das Stellung genommen. Der Beitrag ergänzt den Grundlagenbeitrag in STFAN 09/2023 S. 2 und verdeutlicht die Neuerungen anhand von zehn Praxisfällen.
Arbeitszimmer als Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit
Fall 1: Arbeitszimmer in einer Mietwohnung
Sachverhalt: A hat nach seinem Studium zum Bauingenieur zunächst eine freiberufliche Tätigkeit aufgenommen. Hierfür erarbeitet er in seinem häuslichen Arbeitszimmer in einer angemieteten Wohnung teilweise sehr komplexe Problemlösungen. Darüber hinaus verbringt er den überwiegenden Teil seiner Arbeitszeit auf verschiedenen Baustellen. Der Zeitanteil der Tätigkeit in seinem Arbeitszimmer beträgt 40 %, der Zeitanteil im Außendienst 60 %. Im Jahr 2023 sind A anteilige Kosten für Miete, Strom, Gas, Wasser und Nebenkosten für das Arbeitszimmer i. H. v. 1.200 € entstanden. Darüber hinaus hat A sein Arbeitszimmer mit einem neuen Teppich für 300 €, Lampen fü...