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Vertrauensschutz bei rechtswidrigem Verwaltungshandeln
(1) Nimmt der Umsatzsteuerjahresbescheid den Regelungsgehalt vorheriger Voranmeldungsfestsetzungen in sich auf, ist für die Prüfung, zu welchem Zeitpunkt die in § 176 Abs. 2 AO genannte allgemeine Verwaltungsvorschrift als nicht mit dem geltenden Recht in Einklang stehend bezeichnet wurde, auf die jeweilige Voranmeldungsfestsetzung abzustellen. (2) Es besteht keine Änderungsbefugnis nach § 27 Abs. 19 UStG, wenn der Organträger einer Bauleistungen erbringenden Organgesellschaft keinen Anspruch der Organgesellschaft gegen den Leistungsempfänger abtreten kann, da über das Vermögen der Organgesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist (Bezug: § 2 Abs. 2 Nr. 2, § 27 Abs. 19 UStG; § 176 Abs. 2 AO).
(1) Mit Urteil vom - V R 37/10, NWB PAAAE-50006 (BStBl 2014 II S. 128 = Kurzinfo StuB 2014 S. 78, NWB SAAAE-52695), hat der BFH entgeg...